Reglemente

Als öffentliche Schule mit anerkannten Abschlüssen ist unsere Tätigkeit durch zahlreiche eidgenössische und kantonale Gesetze und Verordnungen geregelt. Die wichtigsten Reglemente haben wir für Sie zusammengestellt:

 

Reglemente für das Gymnasium

Für Schülerinnen und Schüler, die das Untergymnasium besuchen, gilt das Promotionsreglement für die Gymnasien des Kantons Zürich in der Fassung vom 14. März 2022. Ab dem Schuljahr 2022/23 wird die Einfachzählung der Fächer Bildnerisches Gestalten und Musik im Untergymnasium wirksam.

Für Schülerinnen und Schüler, die das Obergymnasium (3. Klasse des Langgymnasiums) vor dem Schuljahr 2022/23 begonnen haben, gilt das Promotionsreglement für die Gymnasien des Kantons Zürich in der Fassung vom 12. April 2012, auch im Falle einer Repetition.

Für Schülerinnen und Schüler, die das Obergymnasium (3. Klasse des Langgymnasiums) im August 2022 oder später beginnen, hat der Bildungsrat Änderungen im Promotionsreglement beschlossen und auf den 1. August 2022 in Kraft gesetzt. Für diese Schülerinnen und Schüler gilt das Promotionsreglement für die Gymnasien des Kantons Zürich in der Fassung vom 14. März 2022. Wichtigste Änderungen sind die Einführung des obligatorischen Faches Informatik als promotionswirksames Fach sowie des Jahreszeugnisses für die letzten beiden Schuljahre.